• Rechtsgebiet:
  • Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht

Der Mieter zahlt nicht – was tun?

18.07.2017

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Peter Löffler
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwälte Ebner-Köppl, Löffler und Kollegen
Telefon + 49 (0)7 11 6 07 73 36
E-Mail loeffler(at)elolaw.de

von Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Peter Löffler

 

Die meisten Vermieter sind auf die pünktliche Zahlung der Miete angewiesen, entweder, weil sie die Miete benötigen, um den Kredit, mit welchem das Mietobjekt finanziert ist, zu bedienen, oder weil sie die Miete zum Leben brauchen. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Mieter die Miete nicht, nicht vollständig oder nur unpünktlich bezahlt.

Neben den Möglichkeiten des Ausspruchs einer Abmahnung oder gar der Kündigung, welche in den meisten Fällen sinnvoll ist, sollte der Vermieter so schnell als möglich dafür Sorge tragen, dass sein Mieter die rückständige Miete bezahlt. Meine Erfahrungen als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht haben gezeigt, dass Vermieter hier oft von den Mietern hingehalten werden und dass diese erst nach Beauftragung eines Rechtsanwalts die Miete nachentrichten. Es empfiehlt sich ausdrücklich nicht, den Mietern die Miete zu stunden, da hiermit Kündigungsgründe entfallen können.

Damit es im Ergebnis nicht zu einem Mietausfall kommt, ist ein effektives und vor allem schnelles Forderungsmanagement notwendig. Ich verfüge als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht über die notwendigen Kenntnisse, um Ihre Forderungen gegenüber den Mietern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich schnell und effektiv durchzusetzen und nach Vorlage eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) aus diesem mit Erfolg die Zwangsvollstreckung zu betreiben.