• Rechtsgebiet:
  • Versicherungsrecht

Wohngebäudeversicherung

27.05.2011

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die das im Versicherungsschein definierte Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Kosten versichert. Die Versicherung ersetzt Kosten für Schäden, die direkt am Gebäude, durch Brand, Blitzeinschlag, Sturm- und Hagelschäden oder Leitungswasser verursacht wurden. Die Kostenerstattung reicht hin von der Reparatur über die Instandsetzung bis zum Wiederaufbau nach Totalverlust. Die Höhe der Kostenerstattung hängt davon ab, ob das Objekt entsprechend der Bauartklasse und der Erdbeben- bzw. Sturmzone versichert ist oder ob eine Unterversicherung vorliegt. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ist der Nachweis einer Gebäudeversicherung Pflicht. In Standardtarifen sind Schäden als Folge von Elementarereignissen in der Regel nicht enthalten. Hierzu zählen Erdbeben, Erdrutsche, Sturmfluten oder auch Schnee- und Schlammlawinen. Oftmals wird auch Starkregen oder Rückstau nur von der Elementarschadensversicherung abgedeckt. Maßgebliche Versicherungsbedingungen sind die VGB 88 (Allgemeine Wohngebäude-Bedingungen) in ihren Fassungen von 1995 und 1999 sowie die VGB 2000 und 2008. Es gilt zumeist das Prinzip der gleitenden Neuwertversicherung.