• Rechtsgebiet:
  • Fachbereich

Ordnungswidrigkeitenrecht

26.07.2011

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Peter Löffler
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwälte Ebner-Köppl, Löffler und Kollegen
Telefon + 49 (0)7 11 6 07 73 36
E-Mail loeffler(at)elolaw.de

von Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Peter Löffler

Im Ordnungswidrigkeitenrecht (Überfahren einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß usw.) beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich gegenüber Behörden, gerichtlich verteidigen wir Sie gegen die Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe.

Bereits im Verfahren vor Behörden nach Zugang des Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids prüfen wir für Sie, ob wir das Verfahren bereits in diesem Stadium zur Einstellung bringen können. Anders als Sie haben Rechtsanwälte das Recht zur Akteneinsicht. Sollte bereits in Bußgeldbescheid erlassen worden sein, legen wir gegen diesen für Sie Einspruch ein.

Angedrohte oder bereits verhängte Fahrverbote versuchen wir, für Sie durch Verhandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen. Zudem überprüfen wir, ob die Ihnen vorgeworfene Tat richtig ermittelt wurde, d.h. ob die Messeinrichtung („Blitzer“) richtige Werte ermittelte.

Sie sollten uns daher bereits nach Erhalt des Anhörungsbogens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen und vorab keinerlei Angaben zur Sache machen, insbesondere auch nicht den Anhörungsbogen zurücksenden. Vorladungen zur Polizei sollten Sie keinesfalls Folge leisten, falls Sie von Polizeibeamten aufgesucht werden, sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Vor Gericht verteidigen wir Sie gegen die von Ihnen erhobenen Vorwürfe und legen ggf. gegen ein gegen Sie ergangenes Urteil Rechtsbeschwerde ein.