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  • Fachbereich

Arbeitsrecht

26.07.2011

Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Belangen des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Wir erstellen und handeln für Sie Arbeitsverträge oder Nachträge zu Arbeitsverträgen aus und erklären für Sie die Kündigung (ggf. nach erfolgter Sozialauswahl) oder eine Änderungskündigung nach Überprüfung der Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses. Wir erheben für Sie als Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage oder wehren diese für Arbeitgeber ab.

Wir überprüfen für Sie, ob Sie Überstunden leisten müssen und welchen Vergütungsanspruch sie hierfür erwerben.

Vergütungsforderungen oder sonstige Forderungen wie z.B. Urlaubsabgeltung, Tantiemen, Karenzentschädigungen, Boni usw. machen wir für Sie als Arbeitnehmer geltend oder wehren unberechtigte Forderungen Ihres (ehemaligen) Arbeitnehmers ab.

Wir setzen Ihre Rechte durch, falls Sie als Arbeitnehmer gemobbt werden oder wehren unberechtigte Ansprüche Ihrer Arbeitnehmer aufgrund Mobbings ab.

Forderungen von Arbeitgebern gegenüber ihren Arbeitnehmern (bspw. auf Herausgabe von Firmeneigentum, Schadensersatzansprüche, Ansprüche auf Herausgabe von zu viel erhaltener Vergütung usw.) machen wir für diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich geltend.

Wir sprechen für Sie Abmahnungen aus oder gehen gegen diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vor, zudem erstellen wir für Sie Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge und verhandeln für Sie Abfindungen. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote prüfen wir auf deren Wirksamkeit.